Subjektsteuer

Subjektsteuer
Sub|jẹkt|steu|er 〈f. 21jede Steuer, die persönl. Verhältnisse des Steuerzahlers (Einkommen, Alter, Familienstand usw.) berücksichtigt, z. B. Einkommensteuer; Ggs Objektsteuer

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Sub|jẹkt|steu|er, die (Steuerw.): Personensteuer.

Universal-Lexikon. 2012.

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